Unabhängige Review-, Verifizierungs- und Assurance-Mandate in Luxemburg
Unabhängige Review-, Verifizierungs- und Assurance-Mandate für Gesellschaften, Fonds in Abwicklung sowie regulierte und professionelle Unternehmen — außerhalb des Perimeters der gesetzlichen Abschlussprüfung. In Luxemburg erfordert ein wesentlicher Teil dieser Arbeiten weder die Zulassung als réviseur d'entreprises agréé (Gesetz vom 23. Juli 2016) noch als Rechtsanwalt (Gesetz vom 10. August 1991): Sie liegt bei commissaires aux comptes, experts-comptables und spezialisierten Dienstleistern. Genau dieses Feld deckt die Praxis ab — mit präzise definiertem Auftragsumfang und einer Dokumentation, auf die sich Gegenparteien und Aufsicht stützen können.
Commissaire-aux-comptes-Mandate
Nach Art. 443-1 ff. des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften müssen eine S.A. — und bestimmte S.à r.l. — unterhalb der Schwellen der gesetzlichen Abschlussprüfung einen oder mehrere commissaires aux comptes bestellen. Das Mandat umfasst unbeschränkte Aufsichts- und Einsichtsrechte in Geschäftsvorgänge, Buchführung und Inventurmethoden und mündet in einen jährlichen Bericht an die Generalversammlung. Die Bestellung erfordert keine CSSF-Prüferzulassung. Wir übernehmen Commissaire-Mandate für Holding-, Investment- und operative Gesellschaften und führen die Aufsichtsakte so, dass sie in einer späteren Prüfung, Transaktion oder Liquidation Bestand hat. Dieselbe Aufsichtslogik gilt für Abwicklungen: Mandate als Prüfer in der Liquidation und als commissaire zur Prüfung der Abschlussrechnung — auch für spezialisierte Investmentfonds nach Artikel 47(9) des SIF-Gesetzes.
Prüferische Durchsichten und Assurance-Mandate
Vertragliche, nicht gesetzliche Mandate nach internationalen Standards: prüferische Durchsichten von Abschlüssen und Zwischenabschlüssen mit negativer (begrenzter) Sicherheit (ISRE 2400 / 2410); Assurance-Berichte zu internen Kontrollen, Dienstleistungsorganisationen und KPIs außerhalb der Abschlussprüfung (ISAE 3000 / 3402); buchhalterische Untersuchungen und vertragliche Due Diligence — Quality of Earnings, Bilanzpositionen, Working Capital — bei Übernahmen und Restrukturierungen.
Vereinbarte Untersuchungshandlungen und Verifizierungen
Feststellungsberichte nach ISRS 4400: Verifizierung förderfähiger Ausgaben für Subventionen und Zuschüsse (einschließlich der Kofinanzierung beruflicher Weiterbildung nach der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 7. August 2012 und F&E-Beihilfen), Covenant- und Kennzahlenprüfungen für Kreditgeber, Lizenz- und Leasingverifizierungen sowie Zusammenstellungsaufträge (ISRS 4410). Der Bericht nennt Handlungen und Feststellungen — ohne Prüfungsurteil, ohne Unschärfe im Umfang.
Regulatorische und steuerliche Reviews
Operative Reviews von AML/KYC-, KYA- und UBO-Akten nach dem geänderten Gesetz vom 12. November 2004 und dem RBE-Gesetz vom 13. Januar 2019; FATCA- und CRS-Reviews — Selbstauskünfte, Kontenklassifizierung und Meldeauszüge nach den Gesetzen vom 24. Juli 2015 und 18. Dezember 2015; Tests von Kontroll- und Governance-Rahmen im Sinne des CSSF-Rundschreibens 12/552 für Einheiten, die ihre Innenrevision auslagern.
Mandatsrahmen
| Mandat | Standard / Referenz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gesetzliche Aufsicht (commissaire aux comptes) | Art. 443-1 ff. | Gesellschaftsgesetz vom 10. August 1915 |
| Prüferische Durchsicht | ISRE 2400 / 2410 | Gesetz vom 10. Juni 1999 (OEC-Rahmen) |
| Assurance zu Kontrollen & Dienstleistern | ISAE 3000 / 3402 | Gesetz vom 10. Juni 1999 (OEC-Rahmen) |
| Vereinbarte Untersuchungshandlungen | ISRS 4400 / 4410 | Gesetz vom 10. Juni 1999 (OEC-Rahmen) |
| AML/KYC- & UBO-Aktenprüfung | AML/CFT-Rahmen | Gesetz vom 12. Nov. 2004; Gesetz vom 13. Jan. 2019 (RBE) |
| FATCA-/CRS-Review | FATCA / CRS | Gesetz vom 24. Juli 2015; Gesetz vom 18. Dez. 2015 |
Perimeter
Diese Mandate sind bewusst außerhalb des reservierten Perimeters strukturiert: Es handelt sich nicht um gesetzliche Abschlussprüfungen, und es wird kein Bericht erteilt, den das Gesetz dem réviseur d'entreprises agréé vorbehält. Wo Größe, Sektorgesetzgebung oder Fondsdokumentation einen zugelassenen Abschlussprüfer verlangen, grenzen wir das Mandat entsprechend ab und arbeiten neben dem bestellten réviseur oder expert-comptable — nie an dessen Stelle. Umfang, Standard und Verwendungszweck jedes Berichts werden vor Beginn im Mandatsschreiben festgelegt.

